Langanhaltende Arbeitslosigkeit ist –neben Scheidung, dauerhafter Erkrankung sowie familiärer Trennung – die Hauptursache privater Überschuldung. Selbstverständlich steht auch Arbeitslosen und Hartz IV-Empfängern das Insolvenzverfahren zur Verfügung. Da die Transferleistungen in der Regel keinen pfändbaren Betrag beinhalten, wird den Gläubigern zunächst ein sogenannter Null-Plan vorgelegt, d.h. dass zunächst keine Zahlungen erfolgen. Im Insolvenzverfahren besteht die Verpflichtung, sich um Arbeitsaufnahme zu bemühen, wenn nicht die persönlichen Umstände, wie z.B. dauerhafte Krankheit, altersbedingter Ruhestand u.s.w., vorliegen.