Die Privatinsolvenz dauert nunmehr in der Regel von der Eröffnung des Verfahrens bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung 6 Jahre. In der Zeit hat der Schuldner sein pfändbares Einkommen an den Treuhänder abzutreten.
Gelingt es durch die Zahlungen des Schuldners an den Treuhänder in einem Zeitraum von 3 Jahren die Gläubiger mit einer Quote von 35% ihrer Forderungen zu befriedigen, kann das Verfahren bereits nach 3 Jahren durch die Erteilung der Restschuldbefreiung vorzeitig beendet werden.
Kann der Schuldner innerhalb von 5 Jahren die Gerichts- und Treuhänderkosten vollständig zahlen, kann er die Restschuldbefreiung bereits nach 5 Jahren erlangen.