Das Insolvenzverfahren ist kein Grund zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Auch in der Praxis sind Kündigungen wegen der Insolvenz des Arbeitnehmers selten. Mit dem Insolvenzverfahren beweist der Arbeitnehmer, dass er seine finanziellen Probleme aktiv angegangen ist und bereits mit dem Insolvenzantrag seine Vermögensverhältnisse wieder geordnet hat. Dem Arbeitgeber bereitet ein Insolvenzverfahren keinerlei Probleme. Er kann den pfändbaren Anteil der Vergütung direkt an den Treuhänder anweisen. Er kann sicher sein, dass ansonsten von dritter Seite keine weiteren Pfändungen mehr erfolgen werden. Ganz anders ist die Situation in vielen Fällen vor einem Insolvenzverfahren.
Viele Arbeitgeber sind durch die Geltendmachung von Ansprüchen aus Lohnabtretung und damit kollidierenden Pfändungen mehrerer Gläubiger irritiert und erheblich belastet. Wenn die Lohnbearbeitung hier Fehler macht, könnte dies die Haftung des Arbeitgebers über das gezahlte Entgelt hinaus begründen.